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Förderkonzepte für erneuerbares Heizen -
was mache ich mit meiner Heizung ab 2024?

Einleitung

Schaut man aktuell durch Social Media, so findet man recht häufig Unmut über das Thema "Sanierungspflicht".
Häufigster Kritikpunkt: "Wie soll ich das bezahlen?"

Und man stellt sich die Frage: "Was mache ich mit meiner Heizung ab 2024?"

Verständlich, denn googelt man nach neuen Heizungsanlagen, Dämmung oder Sonstigem, fallen als erstes die hohen Kosten ins Auge.

Über Fördermöglichkeiten hast Du Dir bisher wahrscheinlich keine oder nur wenig Gedanken gemacht, geschweige denn die richtigen Informationen gefunden.

Mit der richtigen Förderung kann so eine Modernisierung aber plötzlich sehr viel günstiger werden, und damit leistbar.

Es lohnt auf jeden Fall, sich mit den Förderungen auseinander zu setzten und die einzelnen Förderkonzepte miteinander zu vergleichen. 

Grundsätzliches - was mache ich mit meiner Heizung ab 2024?

Das am 19. April 2023 von der Bundesregierung vorgestellte neue Förderkonzept für erneuerbares Heizen enthält einige Punkte, die Interessant für Dich sein dürften.

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (35% dürfen mit einer Gastherme als Booster betrieben werden).

Was aber wichtig zu wissen ist: Es gibt jedoch keine sofortige Austauschpflicht.

Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen Gas- und Ölheizungen betrieben werden.

Funktioniert die alte Heizung also noch, dann musst Du sie auch nicht austauschen. Außer es wird ein Haus gekauft, deren Heizung - bei Erwerb - älter als 30 Jahre ist.

Für alle Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Grundförderung von 30 % für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Voraussetzung: es ist selbst genutztes Wohneigentum (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt).

Zusätzlich zu dieser Förderung gibt es drei mögliche Klimaboni. 

Klimabonus I

Bekommst Du in Höhe von 20 % zusätzlich zur Grundförderung.

Voraussetzung ist, dass Du nicht zum Tausch der alten Heizung verpflichtet bist.

Das gilt für den Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Auch wer seine Immobilie schon vor 2002 bewohnt hat oder über 80 Jahre alt ist, kann den Klimabonus I erhalten.

Außerdem wird der Klimabonus I für Eigentümerinnen und Eigentümer gewährt, die einkommensabhängige Sozialleistungen im Sinne von § 102 des neuen GEG erhalten (unabhängig vom Typ und Alter der Heizung). 

Klimabonus II

Diesen Klimabonus kannst Du beantragen, wenn eine Austauschpflicht der alten Heizung besteht.

Einen Bonus von 10 % erhalten alle, die den Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht vornehmen. Wer den Austausch erst danach vornimmt, muss einen Anteil von 70 % an erneuerbaren Energie vorweisen. 

Klimabonus III

Dieser Bonus wird für Havariefälle gewährt, also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre und die irreparabel kaputt gegangen sind.

Die neue Heizung muss mit mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden.

Klimabonus III beträgt ebenfalls 10 %. 

Erläuterung zum Klimabonus

Eine Kombination der drei Klimaboni ist nicht möglich.

Ergänzend werden Förderkredite für den Heizungstausch angeboten. Die Zuschüsse werden dann als Tilgungszuschuss integriert. Dieses Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen.

Für andere Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Heizungstausch betreffen, bleibt die bisherige Förderung der BEG erhalten.

Ebenfalls erhalten bleibt die schon bestehende steuerliche Förderung im Einkommensteuerrecht. Im Einkommenssteuergesetz (§35c EStG) ist verankert, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden können. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 % ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen. Hier wird über Erweiterungsoptionen der steuerlichen Förderung aktuell beraten. 

Zusätzliche Förderungen von Förderbanken

Zusätzliche Förderungen von anderen Förderbanken, wie z.B. Landesförderbanken, sind erlaubt. 

Fazit

Du siehst also, das neue Förderkonzept für erneuerbares Heizen der Bundesregierung hört sich schlimmer an, als es ist.

Keiner muss fürchten, durch Zwangssanierung in die Schuldenfalle getrieben zu werden.

Wer seine Heizungsanlage nicht modernisieren will, muss dies in den meisten Fällen auch nicht tun.

Natürlich ist es aber ratsam, sich Gedanken über eine frühzeitige Modernisierung zu machen. Wartet man, bis die Heizung komplett zusammenbricht, gehen wichtige Fördergelder verloren.

Und der wichtigste Punkt für uns alle, sollte unser Planet sein, lasst uns alle möglichst viel dafür tun, energiebewusst zu handeln.

Klimaneutral zu heizen sollte für uns alle ein großes Ziel sein. 

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